125 Euro – und nun?

Kennen Sie den Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI? Wissen Sie wofür und wie Sie den Betrag nutzen können?

Ab Pflegegrad 1 steht Personen ein monatlicher Betrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Es muss kein weiterer Antrag gestellt werden. Der Betrag ist für die Unterstützung der pflegebedürftigen Personen in ihrem Alltag gedacht. Auch Angehörige sollen damit entlastet werden.

In Kooperation mit dem Regionalbüro Ruhr führen wir zwei Infoveranstaltungen zu der Thematik durch. Hier werden Ihnen Möglichkeiten aufgewiesen und Ihre Fragen zum Entlastungsbetrag beantwortet.

Am 17. Oktober von 15.00 – 16.30 Uhr in der VHS Gelsenkirchen, Ebertstr. 19, 45879 Gelsenkirchen und am gleichen Tag von 18.00 – 19.30 Uhr im Infocenter Ost, Paulstr. 4, 45879 Gelsenkirchen.

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