Haben Sie einen Pflegegrad? Nutzen Sie bereits den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 125 Euro?
Der Entlastungsbetrag in seiner heutigen Form steht bereits seit Januar 2017 allen Pflegebedürftigen, die in ihrer Häuslichkeit leben und versorgt werden, ab Pflegegrad 1 zu.
Durch den Betrag von 125 Euro sollen pflegebedürftige Angehörige entlastet sowie Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag gefördert werden. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieser Entlastungsbetrag trotz seiner niedrigschwelligen Einsatzmöglichkeiten von einer Vielzahl an Pflegebedürftigen nicht genutzt wird. Eine Vermutung ist, dass dieser Betrag weiterhin nicht bekannt ist.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr möchte dem entgegenwirken und bietet daher Informationsveranstaltungen für Angehörige und pflegebedürftige Menschen sowie weitere Interessierte an. Gemeinsam bieten wir diese in Gelsenkirchen gleich an mehreren Standorten an:

Dienstag, 4. April 2023
von 10 bis 12 Uhr
im Mehrgenerationenhaus Gelsenkirchen/Infocenter Süd,
Bochumer Str. 117
Mittwoch, 3. Mai 2023
von 17 bis 19 Uhr
in der freikirchlichen Gemeinde Buer,
Am Spinnweg 6
Donnerstag, 1. Juni 2023
von 10 bis 12 Uhr
in der AWO/ Infocenter Ost,
Paulstr. 4
Donnerstag, 1. Juni 2023
von 14 bis 16 Uhr
im Gemeindehaus St. Hyppolitus/ Infocenter West,
Industriestr. 15
In diesen zweistündigen Veranstaltungen erwarten Sie wertvolle Informationen rund um den Entlastungsbetrag. Anschließend stehen Ihnen die Kolleg*innen für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Teilnahme ist kostenfrei und eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich.
Für weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.