Neues zur Nachbarschaftshilfe

Seit dem 01.01.2024 ist es wieder verpflichtend, als Nachbarschaftshelfer*in die Teilnahme an einem Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs nachweisen zu können, damit der entstandene Aufwand über den Entlastungsbetrag (125 €) erstattet werden kann. Neben den Kursen, die wir zusammen mit dem Regionalbüro Ruhr hier in Gelsenkirchen anbieten (nächster Termin), gibt es auch in den umliegenden Städten Angebote. Eine Übersicht finden Sie hier.

Alternativ hierzu können Sie sich mit dem Informationsmaterial des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz auseinandersetzen. Hierzu müssen Sie lediglich die Informationen lesen und gegenüber der Pflegekasse bestätigen, dass Sie die Inhalte zur Kenntnis genommen haben. Es handelt sich um eine Informationsbroschüre, die die wichtigsten Informationen zur Nachbarschaftshilfe, mögliche Einschränkungen von Pflegebedürftigen und wichtige Erste Hilfe Maßnahmen zusammengefasst. Zur Bestätigung, dass Sie das Informationspaket kennen, nutzen Sie das Musterformular. Dies schicken Sie zusammen mit dem Erstattungsantrag an ihre jeweilige Pflegekasse.

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